Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet alle rechtlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen und der abhängigen Arbeit befassen. Das so genannte Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. Es wird im Einzelnen genau bestimmt, welche Rechte jeder einzelnen Vertragsseite zustehen. Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden und dient heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis von Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern auf der anderen Seite. Sämtliche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis oder aber zwischen Gewerkschaft bzw. Betriebsrat und Arbeitgeberseite werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen und in der Berufungsinstanz vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht. Bei grundsätzlichen Entscheidungen kann das Bundesarbeitsgericht als dritte Instanz mit einem Rechtsstreit befasst werden. Mit einer 30-jährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Herr Dr. Winfried Schiffer Ihnen gerne zur Seite.