Das Arbeitsrecht beinhaltet alle rechtlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen und der abhängigen Arbeit befassen.
Das so genannte Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. Es wird im Einzelnen genau bestimmt, welche Rechte jeder einzelnen Vertragsseite zustehen. Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden und dient heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei
- Kündigungen
- Gehaltsrückständen
- Abmahnungen
- Urlaubsansprüchen
- Zeugnissen