Kanzlei Schiffer

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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Ebenfalls finden sich dort die einschlägigen Bestimmungen für die aus diesem Verhältnis resultierenden Folgen, wie z.B. Unterhaltsansprüche, Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Auch die rechtlichen Verhältnisse wie die Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören zum Familienrecht. Ebenfalls zählt die nichteheliche Partnerschaft zum Familienrecht, die aber insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass sie rechtlich im Wesentlichen unverbindlich ist und z.B. jederzeit aufgelöst werden kann. Demgegenüber wird eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen und kann nur durch einen gerichtlichen Beschluss unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen aufgelöst werden. Grundsätzlich können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe durch den Abschluss eines Ehevertrages individuell angepasst werden. So kann ein solcher Vertrag abgestimmt auf die persönliche Situation eines Paares eine optimale Grundlage bieten. Gerne sind wir Ihnen bei der Klärung sämtlicher mit einer Trennung und Scheidung auftretenden Fragestellungen behilflich.

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