Kanzlei Schiffer

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Vertragsrecht

 

 

Bei bestehenden Vertragsverhältnissen setzen wir bei Vertragsstörungen sowohl Ihre Erfüllungsansprüche, als auch Ihre Gewährleistungsansprüche durch, z.B. bei Kaufverträgen auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache, oder Minderung des Kaufpreises, bei Werkverträgen z.B. Ihre Ansprüche auf Nacherfüllung bis zur Fertigstellung des Werks, Mängelbeseitigung und gegebenenfalls Zurückbehaltung der Vergütung. Gegebenenfalls machen wir Ihre Rechte zur Vertragsanfechtung, zum Vertragsrücktritt oder zur Vertragskündigung geltend. Insbesondere beim Vertragsabschluss über das Internet ist häufig bereits streitig, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, wobei wir Sie gegen unberechtigte Forderungen
verteidigen. Dabei prüfen wir für Sie Verträge einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beraten Sie auch bereits vor Abschluss von Verträgen. Falls keine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann, vertreten wir Sie vor sämtlichen Amts-, Land-und Oberlandesgerichten.

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