Unter dem Sammelbegriff Versicherungsrecht fasst man den Bereich der privaten Versicherungen und die gesetzlichen, sog. Sozialversicherungen zusammen. Der Bereich des privaten Versicherungsvertragsrechts regelt in rechtlicher Hinsicht die Beziehungen zwischen einem Versicherungsunternehmen und deren Versicherungsnehmer. Eine wesentliche Rolle spielen hier der zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer geschlossene Versicherungsvertrag und die darin vereinbarten Versicherungsbedingungen. Als sog. ,,besonderes Schuldverhältnis" sind die allgemein bekannten und wichtigsten Versicherungszweige die Diebstahl- und Raubversicherung, die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, die Glasversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die Krankenversicherung, die Lebensversicherung, die Rechtschutzversicherung, die Reiseversicherung, die private Unfallversicherung und weitere Spezialversicherungen. Unter den gesetzlichen Sozialversicherungen versteht man die öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungen mit den Bereichen gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, deren gesetzliche Grundlagen in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt sind. Bei Fragen rund um das gesamte Versicherungsrecht beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Versicherungsgesellschaften durchzusetzen.