Das Strafrecht bestimmt, welches Verhalten strafbar und wie der Täter zu bestrafen ist.
Strafverfolgung kann jeden treffen, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall oder Beleidigung. Ebenso kann es jeden treffen, sich gegen eine unwahre Strafanzeige verteidigen zu müssen.
Jedenfalls sollte der Betroffene sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, als Beschuldigter unbedingt bereits nach Erhalt des ersten Schreibens der Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Häufig empfiehlt es sich, bereits vor einer Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dabei besteht Klarheit über den konkreten Strafvorwurf und die Beweislage oftmals erst nach Einsichtnahme der Ermittlungsakten durch den Rechtsanwalt.
Erforderlichenfalls verteidigen wir Sie im gerichtlichen Strafverfahren und in der Hauptverhandlung.