Eigentum verpflichtet. Dies gilt auch bei Eigentumswohnungen. Doch durch die besondere Situation von Wohnungseigentum ist die rechtliche Beurteilung oft schwierig.
Im Mittelpunkt steht das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches neben der Begründung und der Verwaltung von Wohnungseigentum auch die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft definiert.
Wir beraten und vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter in allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht. Insbesondere zu folgenden Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- Begründung des Wohnungseigentums (Teilungserklärung)
- Besonderheiten bei Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Verwalterbestellung
- Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
- Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung
- Abwahl des WEG-Verwalters
- Haftungsfragen des WEG-Verwalters